Rechtsprechung
   BVerfG, 14.06.2017 - 2 BvR 800/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,20914
BVerfG, 14.06.2017 - 2 BvR 800/17 (https://dejure.org/2017,20914)
BVerfG, Entscheidung vom 14.06.2017 - 2 BvR 800/17 (https://dejure.org/2017,20914)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juni 2017 - 2 BvR 800/17 (https://dejure.org/2017,20914)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,20914) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung als Beistand und unzulässige Verfassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) - Ablehnung eines Antrags auf Zulassung eines Beistandes (§ 22 Abs 1 S 4 BVerfGG) mangels objektiver Sachdienlichkeit und subjektiver Erforderlichkeit - Unzumutbarkeit ...

  • Wolters Kluwer

    Objektive Sachdienlichkeit und subjektiv Notwendigkeit der Zulassung eines Beistands im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) - Ablehnung eines Antrags auf Zulassung eines Beistandes (§ 22 Abs 1 S 4 BVerfGG) mangels objektiver Sachdienlichkeit und subjektiver Erforderlichkeit - Unzumutbarkeit ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Objektive Sachdienlichkeit und subjektiv Notwendigkeit der Zulassung eines Beistands im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 22 Abs. 1 S. 4
    Objektive Sachdienlichkeit und subjektiv Notwendigkeit der Zulassung eines Beistands im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) - Ablehnung eines Antrags auf Zulassung eines Beistandes (§ 22 Abs 1 S 4 BVerfGG) mangels objektiver Sachdienlichkeit und subjektiver Erforderlichkeit - Unzumutbarkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 233/81
    Auszug aus BVerfG, 14.06.2017 - 2 BvR 800/17
    Eine Zulassung nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG, die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellt ist, kommt nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich und subjektiv notwendig ist (vgl. BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2015 - 2 BvR 1245/15 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 17.07.2015 - 2 BvR 1245/15

    Zum Rechtsweg gehört, soweit statthaft, auch die Anhörungsrüge

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2017 - 2 BvR 800/17
    Eine Zulassung nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG, die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellt ist, kommt nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich und subjektiv notwendig ist (vgl. BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2015 - 2 BvR 1245/15 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 49/58

    Vertretung vor dem Bundesverfassungsgericht

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2017 - 2 BvR 800/17
    Eine Zulassung nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG, die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellt ist, kommt nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich und subjektiv notwendig ist (vgl. BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2015 - 2 BvR 1245/15 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 09.03.2022 - 2 BvR 1668/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden der Beschwerdeführer betreffend die

    Sie kommt nur dann in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich und subjektiv notwendig ist (vgl. BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ; 154, 372 ; BVerfGK 13, 171 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2015 - 2 BvR 1245/15 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2017 - 2 BvR 512/17 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2017 - 2 BvR 800/17 -, Rn. 1).
  • BVerfG, 04.06.2018 - 1 BvR 1180/17

    Offensichtlich unzulässiger Rechtsbehelf hält Monatsfrist nicht offen

    Eine Zulassung nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG, die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellt ist, kommt nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich und subjektiv notwendig ist (vgl. hierzu BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2015 - 2 BvR 1245/15 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2017 - 2 BvR 800/17 -, juris, Rn. 1).
  • BVerfG, 16.04.2018 - 2 BvR 492/18

    Ablehnung der Zulassung eines Beistandes mangels Darlegung der objektiven

    Eine Zulassung nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG, die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellt ist, kommt nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich und subjektiv notwendig ist (vgl. BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2015 - 2 BvR 1245/15 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2017 - 2 BvR 800/17 -, juris, Rn. 1).
  • BVerfG, 01.09.2021 - 2 BvR 1019/21

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Ablehnung

    Eine Zulassung nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG, die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellt ist, kommt nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich und subjektiv notwendig ist (vgl. BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2015 - 2 BvR 1245/15 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2017 - 2 BvR 800/17 -, Rn. 1; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. April 2018 - 2 BvR 492/18 -, Rn. 1).
  • BVerfG, 01.04.2020 - 2 BvR 345/20

    Nichtannahme einer wegen Begründungsmängeln offensichtlich unzulässigen

    Der Antrag auf Zulassung von Herrn S. als Beistand nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG ist abzulehnen, weil weder vorgetragen noch ersichtlich ist, dass die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellte Zulassung objektiv sachdienlich oder subjektiv erforderlich ist (vgl. hierzu BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2017 - 2 BvR 800/17 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht